AGB's
Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB)
Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Solaro Energy Solutions GmbH und natürlichen sowie juristischen Personen im Zusammenhang mit dem vorliegenden Geschäft. Lieferungen, Angebote und Leistungen der Solaro Energy Solutions GmbH erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie von Solaro Energy Solutions GmbH ausdrücklich und schriftlich gegenüber unternehmerischen Kunden bestätigt wurden. Mündliche Nebenabreden werden nur dann rechtswirksam und gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
Angebote
Die Angebote von Solaro Energy Solutions GmbH sind freibleibend. Technische Änderungen der Artikel sowie Weiterentwicklungen behält sich Solaro Energy Solutions GmbH vor.
Gemäß §54 Abs. 3 und 4 ElWOG ist für den Anschluss von Erzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energiequellen ein pauschales Netzzugangsentgelt zu entrichten, das nicht im Angebot enthalten ist. Dieses wird direkt mit dem Netzanbieter verrechnet.
Sofern nicht anders vereinbart bzw. im Angebot angeführt, sind folgende Arbeiten nicht Bestandteil des Angebotes:
Grabarbeiten
Spachtel- und Malerarbeiten
Ausbesserungsarbeiten nach Bohrlöchern
Sollte die bauseits zur Verfügung gestellte Leerverrohrung nicht nutzbar oder blockiert sein, behält sich Solaro Energy Solutions GmbH vor, die Verbindungsleitung vom Dach zum Wechselrichter, einschließlich erforderlicher Kernbohrung, auf der Fassade zu verlegen. Die hierfür anfallenden Mehrkosten in Höhe von 300 Euro netto werden gesondert in Rechnung gestellt.
Die Integration der PV-Anlage in den Verteiler ist im Preis inbegriffen. Da eine PV-Anlage nach dem Elektrotechnikgesetz 1992 §6 eine wesentliche Änderung der bestehenden elektrischen Anlage darstellt, können bei älteren Installationen Anpassungen an der Hauselektrik erforderlich sein, um die Normen zu erfüllen. Sollte dies der Fall sein, wird die Hauselektrik auf den nötigen Stand gebracht. Abgerechnet wird mit 75 Euro netto pro Regiestunde plus Material.
Zahlungen
Die Rechnungsbeträge sind gemäß der in der Auftragsbestätigung/Rechnung angegebenen Höhe auf das Geschäftskonto der Solaro Energy Solutions GmbH einzuzahlen. Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn die Beträge auf diesem Konto eingegangen sind. Die Zahlungsfrist nach Rechnungsstellung beträgt drei Tage.
Zahlungskonditionen:
0 % bei Besichtigung, Planung und Angebotslegung
30 % Anzahlung bei Auftragserteilung
60 % nach Lieferung der Komponenten und Durchführung der Montagearbeiten am Dach
10 % nach Abschluss der Montage der Elektrokomponenten (Inbetriebnahme)
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Solaro Energy Solutions GmbH.
Im Falle von Zahlungsverzug verpflichtet sich der Kunde, sämtliche für die Eintreibung erforderlichen und angemessenen Kosten (Mahnkosten, Inkassospesen, Rechtsanwaltskosten, etc.) zu erstatten. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen etwaig gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge) und werden in Rechnung gestellt.
Lieferleistungen
Sofern kein ausdrücklicher Festtermin vereinbart wurde, sind die von der Solaro Energy Solutions GmbH angegebenen Lieferfristen grundsätzlich unverbindlich. Die Solaro Energy Solutions GmbH setzt sich stets dafür ein, die Montage in enger Absprache mit dem Kunden so schnell wie möglich durchzuführen. Mögliche Verzögerungen wie z. B. aufgrund der Einreichung des Zählerpunktes bei den Netzanbietern liegen außerhalb unserer Kontrolle. Lieferverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder Ereignissen, die nicht von der Solaro Energy Solutions GmbH verschuldet sind (z. B. ungünstige Wetterbedingungen, Krankheitsfälle bei den Montageteams oder Lieferverzögerungen des Materials seitens der Zulieferfirmen), verlängern Liefer- und Festtermine entsprechend, ohne dass hierdurch Ansprüche des Kunden entstehen. In diesen Fällen besteht von Kundenseite kein Anspruch auf Entschädigung oder Schadenersatz für die Verzögerungen. Die Firma Solaro Energy Solutions ist bestrebt, die Arbeiten schnellstmöglich abzuschließen und den Kunden über den Fortschritt auf dem Laufenden zu halten.
Sollte die Ausführung der Leistung aufgrund von Gründen, die im Einflussbereich des Kunden liegen, verzögert oder unterbrochen werden, trägt der Kunde sämtliche dadurch entstehenden Mehrkosten. In einem solchen Fall ist die Solaro Energy Solutions GmbH berechtigt, Leistungen bzw. Aufwendungen mit Teilabrechnungen fällig zu stellen. Der Kunde gewährt der Solaro Energy Solutions GmbH und den von ihr beauftragten Dritten uneingeschränkten Zugang zum Ausführungsort, soweit dies für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich ist.
Vor der Installation der Photovoltaikanlage empfiehlt Solaro Energy Solutions GmbH, die Statik des Daches überprüfen zu lassen. Insbesondere bei älteren oder ungewöhnlichen Dacheindeckungen ist es notwendig, die Tragfähigkeit und Eignung durch autorisierte Personen kontrollieren zu lassen. Für die Statik des Daches übernimmt die Firma Solaro Energy Solutions GmbH keine Haftung.
Bei Flachdächern ist vor der Installation eine Dichtheitsüberprüfung von autorisierten Personen oder Unternehmen durchführen zu lassen. Geschieht das nicht, kann die Firma Solaro Energy Solutions GmbH keine Haftung für die Dichtheit des Flachdaches nach der Montage der Photovoltaik Anlage übernehmen.
Photovoltaikmodule sind keine Schneefangvorrichtung. Aus diesem Grund ist es dringend notwendig, geeignete Vorrichtungen gegen plötzlichen Schneerutsch anzubringen.
Im Rahmen der Montagearbeiten können auf dem Dach Ziegel oder Schindeln beschädigt werden oder zu Bruch gehen. Deshalb ist seitens des Kunden ausreichend Ersatzmaterial bereitzustellen. Die erforderliche Menge richtet sich nach der Anlagengröße:
Anlagen bis 10 kWp: Bereitstellung von 10 Ziegeln
Anlagen von 10 bis 20 kWp: Bereitstellung von 20 Ziegeln
Anlagen von 20 bis 40 kWp: Bereitstellung von 40 Ziegeln
Schindeleternitdächer: bis 10 KWp min. 50 Schindeln, je weiteren kWp 5 Schindeln
Sollte der Kunde nicht über das erforderliche Ersatzmaterial verfügen, stellt Solaro Energy Solutions GmbH dieses gegen einen Aufpreis in Höhe von 250 Euro (Bearbeitungspauschale) zuzüglich 12 Euro pro Ziegel zur Verfügung. Diese Regelung gilt nicht für Flach- oder Blechdächer, da hier keine Ziegel verbaut sind.
Trotz sorgfältiger Planung und Besichtigung vor Ort kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die ursprünglich geplante Anzahl an Modulen nicht vollständig auf die zur Verfügung stehende Dachfläche installiert werden kann. Sollte dies der Fall sein, verpflichtet sich Solaro Energy Solutions GmbH, die maximal mögliche Anzahl an Modulen auf der vorhandenen Fläche zu installieren. Der Gesamtpreis wird in diesem Fall entsprechend der reduzierten Anzahl an installierten Modulen angepasst. Ebenso kann die Anordnung der Module in seltenen Fällen von der Planung abweichen, da die Lattung unter dem Dach nicht der üblichen Bauweise entspricht.
Im Falle der Nichtverfügbarkeit der angebotenen Module behält sich Solaro Energy Solutions GmbH das Recht vor, gleichwertige Module (TIER 1 laut Bloomberg Institut sowie bis zu 2 % Leistungsabweichung) zu verbauen.
Garantie
Für alle Komponenten gilt die Herstellergarantie, sofern nicht anders angegeben. Im Falle eines Ausfalls oder der Insolvenz der Lieferanten (Produzenten), übernimmt die Solaro Energy Solutions GmbH keine Gewährleistung für die Garantie.
Für einen sachgemäßen Betrieb ist es notwendig, am Standort des Wechselrichters eine stabile Internetverbindung mittels WLAN mit 2,4 Gigaherz oder LAN zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht gegeben sein, wird das Einrichten einer stabilen Internetverbindung seitens Solaro Energy Solutions GmbH in Rechnung gestellt.
Für das Erlangen einer Förderung gibt die Firma Solaro Energy Solutions GmbH keine Garantie.
Vertragsrücktritt
Im Falle des Annahmeverzugs oder anderer wesentlicher Gründe, wie insbesondere dem Konkurs des Kunden oder der Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden, behält sich die Solaro Energy Solutions GmbH das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, sofern dieser von beiden Seiten noch nicht vollständig erfüllt wurde.
Schadensersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, mit Ausnahme von Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Der Geschädigte hat das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit zu beweisen, es sei denn, es handelt sich um ein Verbrauchergeschäft. In diesem Fall beträgt die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche drei Jahre ab Gefahrenübergang, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt. Die vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruchs geltend gemacht wird.
Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag resultierenden Streitigkeiten das am Sitz von MEA solar sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
Datenschutz/Urheberrecht
Der Kunde erklärt seine Zustimmung dazu, dass die im Vertrag enthaltenen personenbezogenen Daten im Rahmen der Vertragserfüllung von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist bis auf Widerruf damit einverstanden, dass die Stromtastic GmbH ihn zum Zwecke der Produktinformation telefonisch oder auf elektronischem Wege kontaktiert. Pläne, Skizzen oder andere technische Unterlagen, ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und ähnliche Materialien, bleiben stets unser geistiges Eigentum; dem Kunden werden keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte daran übertragen.
Salvatorische Klausel
Änderungen und Ergänzungen des Vertragsverhältnisses bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform (per Fax oder E-Mail). Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertragsverhältnisses oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchführbar sein oder werden, so hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragspartner verpflichten sich, ungültige oder undurchführbare Bestimmungen durch Regelungen zu ersetzen, die dem vereinbarten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.